§ 1 Vertragliche Grundlagen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der KREEVO GmbH abgeschlossenen Web-/Printdesign Verträge. Im Übrigen gelten die AGB der KREEVO GmbH, wenn in den speziellen Geschäftsbedingungen nichts vereinbart ist. Der Web-/Printdesign Vertrag setzt sich aus dem speziellen Angebot, den dazugehörigen Anlagen sowie den AGB zusammen. KREEVO ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website/ein Printmedium und die Erstellung dieser/dessen. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten. Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 3 Kündigung
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund und schriftlich in Textform gekündigt werden. KREEVO ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen des Vertrages nachhaltig verletzt, der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen des Vertrages nicht nachkommt.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, wird bei Printdesign Verträgen das Entgelt mit der Rechnungsstellung fällig. ist spezialvertraglich nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: bei Projektbeginn: 30% bei Layoutabnahme: 40% nach Fertigstellung spätestens 6 Wochen nach Layoutabnahme: 30% Etwaiger unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachhonorierung.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt KREEVO die einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zur Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die verfolgten Zwecke eignen, ist KREEVO nicht verpflichtet. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, welche in digitaler und qualitativ hochwertiger Form zur Verfügung zu stellen sind. Zur Websitenerstellung stellt der Kunde KREEVO die Titel der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Webseiten zur Verfügung, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können. Dem Kunden ist bewusst, dass KREEVO ohne erforderlichen Inhalte etc., zu deren Verfügungsstellung der Kunde verpflichtet ist, nicht zur Vertragserfüllung im Stande ist. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet und darf insbesondere nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragtem Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit KREEVO erteilen. Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Kunden verboten.
§ 6 Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website/das Printmedium den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Ausgleich der Abschlusszahlung steht der Abnahme gleich. KREEVO ist berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
§ 7 Nutzungsrechte
KREEVO räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website/das Printmedium zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen. Die Leistungen im Rahmen des Auftrages sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. KREEVO ist es erlaubt, die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren und den Auftrag für Eigenwerbung publizieren, wenn dieses nicht durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen wurde. Sämtliche Änderungen der von KREEVO getätigten Arbeiten, sei es durch den Kunden oder durch von diesem beauftragte Dritte ist nicht erlaubt. Ebenso ist jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen kann KREEVO mindestens das 2,5 fache des vereinbarten Honorars verlangen. Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnutzungen bedürfen der der Einwilligung von KREEVO und sind extra zu vergüten. KREEVO steht ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung zu.
§ 8 Haftung
Für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist KREEVO nicht verantwortlich. KREEVO ist insbesondere nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte KREEVO wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren, verpflichtet sich der Kunde, KREEVO von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er das Recht hat, die Handelsmarken und Firmenzeichen zu benutzen, die er für seine Internetpräsenz/das Printmedium gewählt und an KREEVO zur Einarbeitung gegeben hat. Für die wettbewerbs- und warenzeichen- rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstigen Arbeiten haftet KREEVO nicht. Mit der Genehmigung von Entwürfen und der Freigabe zur Gestaltung und Ausarbeitung durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. KREEVO haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen herbeigeführt wurden. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Elsterheide. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.