KREEVO GmbH, Elstergrund 46, 02979 Elsterheide   +49 (0) 3571 - 48 80 80 hallo@kreevo.de

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der KREEVO GmbH, (nachfolgend KREEVO genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Sie gelten spätestens mit Entgegennahme einer Teillieferung als vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie durch uns ausdrückliche Zustimmung fanden. Beim Bezug von Software erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen des anliegenden Lizenzvertrages einverstanden.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, sämtliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, die stets als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt.

§ 3 Lieferzeiten

Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zum Ablauf dieser das Lager verlassen hat oder dem Kunden die Möglichkeit zur Abholung mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nicht von unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Beginn und Ende der Hindernisse teilen wir baldmöglichst mit. Der Kunde kann in solchen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Wird durch in Absatz 3 genannte Umstände unsere Lieferung oder Leistung unmöglich, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Übrigen ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist, uns eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen.

§ 4 Versand/Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen von uns an den Spediteur übergeben wurde. Der Kunde hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Preise gelten ab Lager, einschließlich handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Die Rechnungen sind, je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per Nachnahme oder sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Schadens die von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalten wir uns vor. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Zu Test und Vorführzwecken installierte Software ist Eigentum von KREEVO.

§ 7 Gewährleistung

Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Sachmängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Rechte des Kunden bei Mängeln des Werkes verjähren in einem Jahr. Gewährleistung wird nur geschuldet, wenn der ursprünglich beigefügte Reparaturbegleitschein oder eine Fotokopie der Originalrechnung beigebracht wird. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von KREEVO nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Ist der Lieferumfang mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert KREEVO nach ihrer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche, Ersatz oder bessert nach. Eine dreimalige Nachbesserung ohne Ersatzlieferung ist zulässig. Danach kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder zurücktreten. Ersatzweise gelieferte Gegenstände unterliegen derselben Gewährleistung. Ersetzte Gegenstände werden Eigentum von KREEVO. Etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen in vollem Umfang leiten wir an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Kunde. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KREEVO. Entsprechendes gilt auch für den Verlust von Daten. Von dem Haftungsausschluss des Abs. 1 sind Schadens- ersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und solche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgenommen. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind. Ebenso vom Haftungsausschluss ausgenommen, ist die Haftung für Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung beruhen.

§ 9 Kündigung und Preisänderung

Alle mit KREEVO abgeschlossenen Verträge treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und werden für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit geschlossen. Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits im Voraus gezahlte Gebühren können im Falle einer Kündigung des Kunden nicht zurückerstattet werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den entsprechenden Vertrag und alle in diesem Zusammenhang stehenden Verträge mit Dritten fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden gezahlte Gebühren nicht zurückerstattet. Preisänderungen sind dem Kunden 6 Wochen vor in Kraft treten bekannt zu geben und gelten als angenommen, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

§ 10 Stornierung

Eine Stornierung wird im Einzelfall akzeptiert. Es werden Stornokosten i.H.v. 10% des Nettopreises, mindestens aber 40,00 Euro, und zusätzlich alle bis zum Stornierungszeitpunkt angefallenen Aufwendungen und Kosten in Rechnung gestellt. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der Leistung, so sind wir berechtigt, als Schadenersatz den vollen Angebotspreis zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 11 Datenschutz

Der Kunde ist verpflichtet, von allen an uns übergebenen Daten, Bildern oder anderweitigen Unterlagen Sicherheitskopien zu erstellen. Werden durch KREEVO Service oder Reparaturarbeiten durchgeführt, ist der Kunde für eine vorherige Datensicherung selbst verantwortlich. Notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutz einschließlich dazu notwendiger Dokumentation sind durch den Kunden selbst zu ergreifen. KREEVO ist nicht für die Erstellung, Ablage oder Vorhaltung der Dokumentation entsprechend BDSG verantwortlich. Verantwortlich dafür ist der Kunde selbst. Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit KREEVO, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, für deren eigenen geschäftlichen Zwecke einverstanden.

§ 12 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen KREEVO und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KREEVO ist der Sitz von KREEVO, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.


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