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Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Thema der Barrierefreiheit im digitalen Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie dem daraus resultierenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind öffentliche Institutionen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Doch diese Regelungen betreffen nicht nur öffentliche Stellen. Ab dem 28. Juni 2025 gelten die Bestimmungen des BFSG auch für nahezu alle Dienstleister, die im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern agieren. In diesem Blogbeitrag möchten wir auf die Bedeutung des BFSG sowie die Notwendigkeit der digitalen Barrierefreiheit hinweisen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der in der EU-Richtlinie 2016/2102 festgelegt ist. Das BFSG hat das Ziel, die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu verbessern und somit den Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen oder spezifischen Bedürfnissen zu erleichtern. Es legt konkrete Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von digitalen Angeboten fest.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Die Bedeutung der Barrierefreiheit im digitalen Raum kann nicht genug betont werden. Es gibt verschiedene Gruppen von Menschen, die von digitalen Hürden betroffen sein können. Menschen mit Sehschwäche haben Schwierigkeiten, Texte mit geringem Kontrast zu lesen, während gehörlose oder schwerhörige Menschen Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache nicht verstehen können. Menschen mit Konzentrationsschwäche oder auf dem kognitiven Spektrum sind schnell gestresst, wenn Websites ein komplexes Design oder zu viele Animationen aufweisen. Auch Nicht-Muttersprachler und Menschen mit geringer Lesekompetenz haben Schwierigkeiten, komplexe Texte mit verschachtelten Sätzen zu verstehen. Barrierefreiheit ermöglicht es, diese Hürden zu überwinden und allen Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Was macht eine Website Barrierefrei?

Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch bestimmte Merkmale aus, die sicherstellen, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Hier sind einige Elemente, die zu einer barrierefreien Website beitragen:

  • Gut verständliche und beschriftete Grafiken/Illustrationen.
  • Klare und verständliche Sprache mit einfachem Satzbau.
  • Vermeidung von Fachbegriffen.
  • Barrierefreie Formulare.
  • Ausreichender Kontrast beim Design, der auch für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche gut erkennbar ist.
  • Keine ausschließliche Verwendung von Farbe zur Kennzeichnung von Informationen/Funktionen (z.B. unterstrichene Links).
  • Optimierter Code und barrierefreie Inhalte für eine reibungslose Nutzung durch Screenreader.
  • Bilder mit Alt-Texten.
  • Videos mit Untertiteln.
  • Gut lesbare Schriftgröße
  • Intuitive Bedienbarkeit der Website für Desktop und Mobilgeräte.
  • Alle wichtigen Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
  • Eine aktuelle Version der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Es ist wichtig anzumerken, dass es verschiedene Hilfsmittel und Lösungen gibt, um die Barrierefreiheit einer Website zu verbessern. Zum Beispiel bietet die KREEVO GmbH ein WordPress Plugin an, das verschiedene Bedienhilfen hinzufügt und die Barrierefreiheit unterstützt. Mehr dazu können sie in unserem Beitrag "Barrierefreiheit für alle: Unterstützung und Werkzeuge für Ihre Website" lesen.

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Es gibt jedoch Ausnahmen vom Geltungsbereich des BFSG. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter oder Unternehmen mit einem Umsatz von maximal zwei Millionen Euro im Jahr sind von den Vorschriften des BFSG ausgenommen. Dennoch ist es auch für diese Unternehmen lohnenswert, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen, da sie auch ggf. zur Verantwortung gezogen werden können.

Zusammenfassung

Die digitale Barrierefreiheit gewinnt immer mehr an Bedeutung, sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht. Mit einer barrierefreien Website können Unternehmen eine größere Zielgruppe erreichen und die Nutzerfreundlichkeit verbessern. Darüber hinaus honoriert auch Google nutzerfreundliche Websites, was zu einer besseren Sichtbarkeit in Suchmaschinen führen kann. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt die Grundlagen für die Schaffung barrierefreier digitaler Angebote und betrifft nahezu alle Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig auf die Anforderungen des Gesetzes vorzubereiten und Websites sowie mobile Anwendungen entsprechend anzupassen.

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