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KREEVO IT-Systemhaus – zur Startseite

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    aktualisiert am 27. September 20264 Minuten Lesezeit

    Barrierefrei heißt nicht: ein Knopf, der Schrift größer macht. Es heißt, dass Ihre Seite auch ohne Maus, ohne gutes Sehvermögen und mit Screenreader benutzbar bleibt. Der größte Teil davon entscheidet sich in Struktur, Kontrast und Text – und vieles davon kann Ihre Redaktion selbst umsetzen.

    Worum es wirklich geht

    Wer eine Website barrierefrei nennt, meint meistens vier Dinge: Inhalte müssen wahrnehmbar sein, die Bedienung muss funktionieren, die Sprache verständlich sein, und die Technik muss robust genug umgesetzt sein, dass assistive Technologien damit umgehen können. Genau so ist auch das internationale Regelwerk WCAG aufgebaut. Das klingt nach viel, läuft im Alltag aber auf eine überschaubare Zahl von Punkten hinaus.

    Kontrast

    Hellgrau auf Weiß sieht edel aus und ist für viele unlesbar. Fließtext braucht ein Verhältnis von 4,5:1, große Schrift 3:1 – das lässt sich in Sekunden prüfen.

    Tastatur

    Jeder Link, jedes Feld, jedes Menü muss mit der Tabulatortaste erreichbar sein – und man muss sehen, wo man gerade steht.

    Alternativtexte

    Bilder brauchen eine Beschreibung, die den Inhalt transportiert. Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alternativtext, damit Screenreader sie überspringen.

    Überschriften

    Eine H1 je Seite (bewährte Praxis), darunter H2 und H3 in der Reihenfolge, in der sie inhaltlich stehen – nicht nach Schriftgröße gewählt. Viele springen damit durch die Seite.

    Formulare

    Jedes Feld mit echtem Beschriftungselement, Fehler im Klartext benannt statt nur rot umrandet. Ein Platzhalter im Feld ist keine Beschriftung.

    Video und PDF

    Videos brauchen Untertitel, PDF-Dokumente eine Struktur. Oft ist es einfacher, den Inhalt gleich als Webseite anzubieten.

    Was die Redaktion selbst erledigen kann

    Ein guter Teil der Hürden entsteht beim Einpflegen, nicht beim Programmieren. Diese fünf Gewohnheiten kosten nichts und wirken sofort:

    1. Überschriften als Überschriften setzen Nicht fett gemachter Fließtext, sondern H2 und H3 im Editor – sonst fehlt die Gliederung, an der sich viele entlanghangeln.
    2. Linktexte sprechend formulieren „Preisliste als PDF“ statt „hier klicken“. Wer sich Links vorlesen lässt, hört sie oft ohne den Satz drumherum.
    3. Alternativtexte schreiben, wenn das Bild etwas aussagt Ein Dateiname wie IMG_2831 hilft niemandem, eine Wiederholung der Bildunterschrift auch nicht.
    4. Tabellen nur für Tabellarisches Als Gestaltungsraster taugen sie nicht; mit Kopfzeilen versehen werden sie erst benutzbar.
    5. Verständlich schreiben Kurze Sätze, Abkürzungen beim ersten Mal auflösen, Fachwörter erklären. Davon profitieren alle Leser.

    Was in die Technik gehört

    Der Rest steckt in Vorlage und Programmierung und wird einmal richtig gemacht, statt auf jeder Seite nachgebessert: sichtbare Fokusmarkierung, ein Skip-Link zum Inhalt, sinnvolle Beschriftungen für Bedienelemente ohne Text, ausklappbare Menüs, die ihren Zustand mitteilen, Meldungen nach dem Absenden eines Formulars, die auch vorgelesen werden, und eine Darstellung, die bei 200 Prozent Zoom nicht zerfällt. Wer eine Seite ohnehin überarbeitet, nimmt das am besten gleich mit – nachträglich ist es teurer.

    Warum ein Overlay-Werkzeug das nicht ersetzt

    Es gibt Anbieter, die ein Skript versprechen, das eine Seite „barrierefrei macht“: ein Symbol am Rand, dahinter Schalter für Schriftgröße, Kontrast und Vorlesefunktion. Wir haben so etwas selbst angeboten und sind davon abgekommen – aus drei Gründen:

    • Es ändert nichts an der Ursache. Fehlende Alternativtexte, unklare Überschriften und nicht bedienbare Formulare bleiben, was sie sind.
    • Die Zielgruppe nutzt es kaum. Wer auf Hilfsmittel angewiesen ist, hat Screenreader, Vergrößerung und Kontrasteinstellung im eigenen System – und braucht keine zweite Bedienoberfläche, die mit den eigenen Hilfsmitteln kollidiert.
    • Geprüft wird die Seite, nicht das Zubehör. Marktüberwachung und Ausschreibungen sehen sich den tatsächlichen Quelltext an. Ein Werkzeug obendrauf verschiebt das Problem nur.

    Das heißt nicht, dass solche Schalter schaden. Sie sind nur kein Ersatz, und wer sie als Nachweis einsetzt, steht im Ernstfall schlechter da als jemand mit einer zutreffenden Erklärung zur Barrierefreiheit.

    In zwanzig Minuten selbst nachsehen

    1. Maus weglegen Nur mit Tabulator und Eingabetaste durch die Startseite, das Menü und das Kontaktformular. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo Sie stehen?
    2. Zoomen Im Browser auf 200 Prozent. Verschwindet Text, überlappt etwas, muss man seitlich scrollen?
    3. Vorlesen lassen Windows bringt die Sprachausgabe mit, Android und iOS ebenso. Die ersten zwei Minuten sagen mehr als jede Checkliste.
    4. Kontrast messen Die Entwicklerwerkzeuge des Browsers zeigen das Verhältnis direkt am Text an, wenn man ein Element auswählt.
    5. Bilder prüfen Stichprobe im Redaktionssystem: Haben die Bilder der letzten zehn Seiten einen Alternativtext, der etwas aussagt?

    Was dabei auffällt, ist selten alles – aber es ist der Teil, den Besucher tatsächlich merken. Für die vollständige Prüfung nach WCAG kommen automatische Werkzeuge und eine Durchsicht von Hand dazu; automatisch findbar ist nur ein Teil der Kriterien.

    Wie wir das begleiten – Prüfung, Umsetzung in Vorlage und Inhalten, Erklärung zur Barrierefreiheit – steht bei Digitale Barrierefreiheit. Ob Sie überhaupt unter die gesetzliche Pflicht fallen, klärt unser Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

    Häufige Fragen

    Muss unsere Website barrierefrei sein?

    Öffentliche Stellen sind seit Jahren verpflichtet. Für Unternehmen kommt es darauf an, ob Sie Verbrauchern etwas über die Website verkaufen oder anbieten – dann greift seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen sind ausgenommen. Die Abgrenzung steht im BFSG-Beitrag.

    Reicht ein Overlay-Werkzeug?

    Nein. Es hilft einzelnen Besuchern bei Schriftgröße und Kontrast, ändert aber nichts an Struktur, Alternativtexten und Tastaturbedienung – und genau darauf wird geprüft.

    Müssen wir die Seite komplett neu entwickeln?

    Meistens nicht. Kontrast, Fokusmarkierung, Überschriften und Formulare lassen sich in einer bestehenden Vorlage ändern. Ein Neubau lohnt, wenn die Seite ohnehin veraltet ist oder die Technik dahinter keinen semantisch korrekten Quelltext zulässt.

    Was kostet eine Prüfung?

    Das hängt vom Umfang ab. Eine erste Einschätzung mit den wichtigsten Befunden ist mit überschaubarem Aufwand erstellt; eine vollständige Prüfung nach WCAG mit Bericht ist Aufwand nach Seitenzahl und Funktionsumfang. Sprechen Sie uns an, wir schätzen das vorher.

    Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

    Eine gut auffindbare Seite, die beschreibt, wie barrierefrei Ihr Angebot tatsächlich ist, welche Einschränkungen bekannt sind und – für öffentliche Stellen vorgeschrieben, für Unternehmen empfehlenswert – wie man Barrieren melden kann. Sie muss den tatsächlichen Stand wiedergeben – eine beschönigende Erklärung ist schlechter als eine zutreffende.

    Kurz gesagt

    Eine barrierefreie Website lässt sich auch ohne Maus, mit eingeschränktem Sehvermögen oder mit einem Screenreader benutzen. Entscheidend sind klare Überschriften, gute Kontraste und beschriebene Bilder – ein eingeblendeter Knopf für größere Schrift ersetzt das nicht.

    Absehbare Änderungen

    Stand: 26. September 2026. Die neue Fassung der Norm EN 301 549 stützt sich auf die WCAG 2.2 – wer jetzt neu baut, sollte sich schon daran orientieren. Was das rechtlich bedeutet, steht in unserem Beitrag zum BFSG.

    Quellen

    Schlagworte

    Weitere Beiträge

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